Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Trail & Tour (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbrachten Dienstleistungen gegenüber ihren Teilnehmern. Mit Abschluss der Buchung auf der Internetseite des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Veranstalter bietet Mountainbike Kurse, Touren, Ferienlager, Services und Reisen (im Folgenden gemeinsam „Leistungen“ genannt) mit vom Teilnehmer selbst organisierten und mitgebrachten Fahrrädern an, um die Teilnehmer im richtigen Umgang mit dem Mountainbike zu schulen und ihnen Fahrsicherheit zu vermitteln.
2.2. Der Veranstalter erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch den Teilnehmer. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
2.3. Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich ein Angebot dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer per E-Mail oder Telefon eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen angenommen werden kann.
2.4. Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung muss bei Abschluss der Buchung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten von Trail & Tour anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen.
2.5. Die Leistungen und Preise sind aus den Ausschreibungen bzw. Buchungsbestätigungen oder Rechnungen zu entnehmen. Besondere Wünsche, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich Preisänderungen vor.
3. Abrechnung
3.1. Rechnungen über Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu zahlen ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.
4. Durchführung der Leistungen
4.1. Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.
4.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor.
4.3. Der Teilnehmer hat während der Durchführung der Kurse und Touren den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Hilfspersonen Folge zu leisten.
5. Stornierungen
5.1. Bei Kursen und Touren handelt es sich um gebuchte Events mit festem Datum & Uhrzeit. Trail & Tour bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen eine kostenpflichtige Stornierung an. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:
- Bis 14 Tage vor dem Event | 100% Gutschein
- Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn | keine Rückerstattung
Die Frist der Stornierung orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung beim Veranstalter. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Kursgebühren in vollem Umfang an.
5.2. Abweichend von Ziff. 5.1. fallen die Kursgebühren dann nicht an, wenn der Teilnehmer rechtzeitig (bis 48 Stunden vor Eventbeginn) vor dem jeweiligen Kurs eine Ersatzperson findet.
5.3. Sollte der Teilnehmer aufgrund von Krankheit verhindert sein, ist dies dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen und auf Anfrage durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Es gelten auch hier die Stornierungsbedingungen aus 5.1
6. Gutscheine
6.1. Gutscheine Wertgutscheine können weder teilweise noch in vollem Umfang ausgezahlt werden und sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Für Eventgutscheine mit festem Datum gelten die Stornierungsbedingungen aus 5.1
7. Umbuchungen
7.1. Eine Umbuchung eines Termins ist bis 2 Wochen vor dem Event kostenfrei möglich. Für Umbuchung zu späteren Zeitpunkten gelten die Stornierungsbedingungen aus 5.1
7.2. Für die Umbuchung ist ein konkret ausgewählter Termin per Mail mitzuteilen.
7.3. Für Kurse gilt: Damit wir freigehaltene Termine anderweitig vergeben können, bitten wir um frühzeitige Absage.
7.4. Eine Umbuchung oder ein Personenwechsel ist nur mit Zustimmung von Manuel Stawinski möglich. Wenn der Dritte den Kursanforderungen nicht genügt, kann dem Personenwechsel/der Umbuchung widersprochen werden.
8. Leistungsänderungen
8.1. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss aus einem wichtigen Grunde sind vorbehalten. Dies kann z.B. aus wetterbedingten Gründen jederzeit möglich sein.
8.2. Veranstaltungsanpassungen können auch z.B. durch die Gruppenleistungsfähigkeit erfolgen. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind z.B. Gewitter, starke Stürme (Gefahr durch herabfallende Äste) und andauernder Starkregen welcher eine ordentliche Durchführung des Kurses unmöglich macht. Abgebrochene Touren oder Kurse, aufgrund von Gewitter oder anderen oben genannten Gründen, berechtigen nicht zur Erstattung des Kurspreises oder Teilen davon.
9. Teilnahmebedingungen
9.1. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
9.1.1. Wir bitten darum die Kursangebote nur bei ernsthaftem Interesse zu buchen. Des Weiteren bitten wir darum nur Kurse zu buchen, welche dem eigenen fahrerischen Können und Wissen entsprechen. Wir bitten weit fortgeschrittene oder professionelle Fahrer von einer Teilnahme in Einsteigerkursen abzusehen, um diese Plätze nicht zu blockieren.
9.2. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein technisch einwandfreies Mountainbike. Keine Teilnahme mit manipulierten oder getunten E-Bikes.
9.3. Ausreichende Pannenausrüstung wird empfohlen (Ersatzschlauch, Ersatzbremsbeläge, Luftpumpe, Werkzeug etc.)
9.4. Die Teilnehmer verpflichten sich einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Schutzvorschriften entspricht. Weitere Schutzausrüstung, z.B. Handschuhe, Brille und Protektoren, wird empfohlen.
9.5. Die Teilnehmer haben für dem Wetter entsprechende Kleidung zu sorgen (z.B. Regenbekleidung, Sonnenschutz o.ä.).
9.6. Es ist für ausreichende Getränke und Verpflegung welche der eigenen Versorgung während der Veranstaltung dienen selbst zu sorgen.
9.7. Es ist nicht Aufgabe des Kursleiters oder Veranstalters den Teilnehmern technische Unterstützung zu gewähren, bzw. er ist nicht dazu verpflichtet bei technischen Problemen zu unterstützen. Jegliche Hilfestellungen sind eine freiwillig erbrachte Leistung des Kursleiters bzw. Veranstalters. Kann aufgrund einer Panne an der Veranstaltung nicht bis zum Ende teilgenommen werden, so ist ein evtl. erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
9.8. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf befestigten als auf unbefestigten Straßen und Wegen besondere körperliche Anforderungen stellt. Es ist mit spezifischen Gefahren verbunden.
9.9. Die Veranstaltungen finden unter Wettereinfluss, überwiegend im freien Gelände statt. Erschwerende Einflussfaktoren können sein: Regen, Schnee, Nebel oder Staub.
9.10. Die Teilnehmer verpflichten sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. z.B. ausreichend Sicherheitsabstand, angepasste Geschwindigkeit bezogen auf das persönliche Können und die Weg- und Sichtverhältnisse.
9.10.1. Die Teilnehmer verpflichten sich eventuell während der Kurse und Touren anfallenden Müll mit sich zu führen und ordentlich der Abfallentsorgung zuzuführen. Des Weiteren verpflichtet sich jeder Teilnehmer die Natur, Tiere und Umwelt zu achten und zu respektieren. Tiere werden in Ruhe gelassen und keine mutwilligen Beschädigungen verursacht. Auf andere Personen, wie z.B. Wanderer und nicht dem Kurs angehörende Radfahrer sowie Hunde, ist Rücksicht zu nehmen, im Zweifelsfall ist eine Kontaktaufnahme durch den Kursleiter bzw. Veranstalter erforderlich.
9.11. Die Teilnehmer haben ihre konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Sie müssen selbst beurteilen, ob sie einen Streckenabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.
9.12. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann.
9.13. Nach Kursbeginn kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses nach einer Abmahnung nachhaltig stört. Auch wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält sich der Veranstalter die Vergütung vor.
9.14. Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.
9.15. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung für die Teilnahem unserer Leistungsangebote.
10. Persönliche Voraussetzungen
10.1. Mountainbiken im Gelände abseits von Straßen stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht.
10.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er die Anforderungen in Ziff. 10.1 nicht erfüllen.
11. Ausrüstung
11.1. Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und für das jeweilige Angebot geeignet ist. Der Zustand wird vor Beginn vom Kursleiter bzw. Veranstalter geprüft. Sollte der Kursleiter das Fahrrad für nicht einwandfrei oder ungeeignet befinden, bleibt es dem Kursleiter vorbehalten den Kursteilnehmer vom gebuchten Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
11.2. Der Teilnehmer hat wetterfeste Kleidung und insbesondere einen Schutzhelm zu tragen. Der Zustand und die Zulassung des Helms werden vor Veranstaltungsbeginn durch den Kursleiter bzw. den Veranstalter geprüft. Sollte der Kursleiter den Helm für nicht einwandfrei oder ungeeignet befinden, bleibt es dem Kursleiter vorbehalten den Kursteilnehmer vom gebuchten Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
11.3. Wir empfehlen das Tragen von Protektoren, dies ist jedoch nicht Pflicht.
11.4. Für durch unzureichenden Schutz des Kursteilnehmers entstandene körperliche, materielle oder wirtschaftliche Schäden übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
11.5. Ohne Schutzhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühren besteht nicht.
12. Weisungen
12.1. Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt werden. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.
12.2. Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.
13. Haftungsausschluss
13.1. Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. Unbeschadet Ziffer 13.1 haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
13.3. Für durch Eigenverschulden, Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Leitungspersonals entstandene körperliche, materielle oder wirtschaftliche Schäden übernimmt der Veranstalter bzw. Kursleiter keine Haftung oder Verantwortung.
13.4. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Kursleiters, des Veranstalters oder dessen Hilfspersonen Folge zu leisten und sich an die Regeln bzw. Vorschriften und Gesetze zu halten.
14. Sonderkündigungsrecht
14.1. Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen, gesundheitlicher Gründe oder anderer nicht kalkulierbarer Gründe nicht durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verschieben oder außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren ausschließlich in Form eines Wertgutscheins zu erstatten. Sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet.
15. Datenschutz
15.1. Der Veranstalter behandelt die, ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung, übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.
16. Rechte
16.1. Im Rahmen der Veranstaltung können Fotos/Videos der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und/oder Videoaufnahmen auf der Webseite von Trail and Tour sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
16.2. Fotos von Touren und Kursen darf der Veranstalter in seinem Interesse uneingeschränkt nutzen. Nutzungsrechte gelten wie folgt:
- Veröffentlichungen und Publikationen des Objekts (z.B. Webauftritt, Publikationen, Flyer, Produktkataloge, Broschüren, Plakate, Banner, usw.)
- Weitergabe an Dritte (z.B. Tageszeitungen, Online-Medien, usw.)
- Veröffentlichungen in den Social-Media-Kanälen von Trail & Tour
17. Unsere Angebote
17.1. Um Missverständnissen vorzubeugen: Unsere Angebote richten sich an Privatpersonen, die an ihren eigenen Zielen & ihrem Können arbeiten wollen. Das angestrebte Ergebnis ist das persönliche Lernen der einzelnen Teilnehmer*innen. Die Angebote sind (wenn nicht ausdrücklich anders formuliert) nicht als Fortbildung für Trainer und Coaches konzipiert.
17.2. Die Konzepte, Handouts, E-Mails und Inhalte sind nur für private Zwecke und zur eigenen Vertiefung geeignet und gedacht.
18. Sonstiges
18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ibbenbüren, sofern nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
18.3. Entgegen sorgfältiger Prüfung übernimmt der Herausgeber keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit, der auf dieser Website veröffentlichten Informationen. Die gilt für sämtliche Inhalte online und offline.
19. Hinweis
19.1. Nach der Kleinunternehmerregelung §19 UStG ist Manuel Stawinski von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.
Stand: Januar 2023